War heute dann bei der Polizei und hab dem Polizisten gezeigt, dass ich die Lampe getauscht habe und dass ich das Emblem aufgeklebt habe. Wollte eigentlich dann noch fragen bezüglich des Emblems und ihn auf den Gesetzestext aufmerksam machen, aber der hat schon wieder zum Suchen begonnen und mich nach den Dachlampen gefragt, so dass ich nicht auch noch Diskutieren wollte.
Wie gesagt, es gab so einen Fall bei uns im "Ösi"land und der wurde niedergelegt, da es aus dem Gesetzestext nicht genau hervorgeht, wo die Marke angebracht sein muss. Die haben sich wie gesagt auf die Scheiben und das Typenschild berufen und das reichte aus.