War mir bisher nicht bekannt, ist aber nicht uninteressant:
Eine Kfz-Werkstatt muss ihren Kunden bei einer Kfz-Inspektion darauf hinweisen,dass eine wichtige Wartungsmaßnahme, wie der Austausch der Spannrolle, vom Fahrzeughersteller zwar nicht vorgegeben, aber trotzdem empfehlenswert ist. Unterlässt er dies, macht er sich schadensersatzpflichtig, wenn deshalb später ein Motorschaden eintritt.
Urteil des AG Halle vom 21.07.2011
93 C 1407/10
Pressemitteilung des AG Halle