Rechtsfrage: englische Firmenzulassung

  • Ich habe folgendes auto aus 2003 gefunden, bei dem der Verkäufer mit folgendem Satz wirbt:




    RHD. Rechtslenker. Kann mit englischer


    Firmenzulassung weiter gefahren werden! Keine


    Steuern,Ummeldung, TÜV und keine Bussgelder mehr


    bezahlen!




    Geht das denn so einfach? Klar. Die firma sitz in UK, vermutlich eine Ltd.


    Das Auto wird dort zugelassen. OK - aber das Auto ist ja dauerhaft in D
    und das ist nicht zulässig. OK, dass muss man ja keinem verraten, alles
    eine Frage der Begründung, aber wer kann dazu genaueres sagen?
    Rechtsexperten an die Front :)

  • Also ich würde die Finger davon lassen . Ich bekomme dauernd E-Mail , das irgenwo noch 50 Mill ohne rechtmäßigen Erben liegen Sie brauchen nur meine Bankdaten usw .


    Das ist alles Fake . Schau mal bei Mobile oder so am Wochenende . Da werden in Spanien England usw Autos für Preise angeboten , du sieht man schon selber , daß das nicht sein kann . Plötzlich sind die Angebote wieder verschwunden . Und so ein Angebot ohne Tüv und ohne Strafzettel usw ist unter Garantie auch nur so ein Dreh um an deine Anschrift Konto usw dranzukommen .


    Geh gut essen , da hast du wenigstens was von deiner Kohle die die ausgibst :thumbup:

  • nee nee, das ist ein deutscher Händler, der den Wagen zu einem reellen Preis anbietet.
    Ich hab auch mal ein bisschen nachgeforscht: Jeder kann sich in England eine Ltd. für ein paar Euro registrieren lassen.
    Dann hat man dort einen Firmensitz. Auf diesen Firmensitz kann man dann natürlich auch ein Auto zulassen.
    Mit diesem Auto darf man dann ganz regulär auch in Europa rumfahren.
    Der Haken liegt allerdings wohl darin, dass das Auto dann seinen dauernden Standort eigentlich in England haben muss,
    was aber nicht der Fall wäre, wenn man nur hier damit rumfährt. Das wiederrum müsste einem aber erst einmal jemand nachweisen...

  • hallo,


    wir hatten zu meiner aktiven zeit sogar eine ganz reguläre tochter mit sitz in england.


    auf diese tochter waren einige pkw's zugelassen.


    was glaubt ihr wohl, was unser geiziger und sparsamer finazvorstand gemacht hätte, wenn das so ganz einfach gegangen wäre ?


    und nicht nur der. in ganz deutschland würden längst zig-tausende solcher engländer rumgurken


    gruß helmut

  • Als deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland darf man kein Auto mit einer ausländischen Zulassung fahren.
    Da ist Steuerhinterziehung und wird härter bestraft, wie ein Gewaltverbrechen. :think:

  • Als deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland darf man kein Auto mit einer ausländischen Zulassung fahren.
    Da ist Steuerhinterziehung und wird härter bestraft, wie ein Gewaltverbrechen. :think:


    hallo, das kann aber auch nicht die ganze wahrheit sein, sonst könnte ja z.b. jeder nicht-deutsche hier mit einer anatolischen zulassung rumgurken und bräuchte sich auch wenig gedanken über knöllchen und co machen, wobei viele dieser kollegen sogar noch in diesem schönen anatolien einen gemeldeten wohnsitz haben


    gruß helmut

  • Nein, das ist nicht die ganze Wahrheit, sondern nur die Kurzform.


    Für genauere Angabe empfehle ich das Studium der StVO, StVZo, des KFZ-Steuergesetzes und der entsprechenden Ausführungsbestimmungen.


    ich bitte um Entschuldigung, wenn ich hier nur die Kurzform dargelegt habe, ohne die genauen Quekllenangaben und Durchführungsbestimmungen.



    :Kniefall: