Neues Urteil des BGH zum Thema Garantie und Vertragswerkstatt!!!

  • Die Hersteller müssen 2 Jahre Garantie geben, alles darüber ist eine freiwillige Garantie und kann den Kunden doch binden.
    So steht es weiter unten im Text.


    Also, Kia kann Garantieanspüche ablehnen, wenn nach den 2 Jahren eine Fremdwerkstatt aufgesucht wird und eine Reparatur erfolgt, weil der Kunde nicht die KTI's hat machen lassen, bzw. auch nicht den Fehlerspeicher hat auslesen lassen.


    Werkstattbindung bei Neuwagen weiter zulässig
    Bei Neuwagen ändert sich durch die aktuelle Entscheidung des BGH nichts. Die freie Wahl der Werkstatt gilt nach wie vor nicht beim Kauf eines neuen Autos, wie der BGH schon im Jahr 2008 zur "Mobilo Life"-Garantie von Mercedes Benz entschieden hatte (Az: VIII ZR 187/06). Die Begründung damals: Gewährt ein Autohersteller eine kostenlose zusätzliche Garantie, kann er dies von der Gegenleistung abhängig machen, dass der Kunde den Wagen in Vertragswerkstätten warten lässt.