Technisch ein Kombinationskraftwagen

  • Hallo,
    ich hatte mir ja einen neuen gebrauchten gekauft.


    Bei den steht im FZ-Schein das es sich um ein "Technisch ein Kombinationskraftwagen"
    und ZUL. GES. GEW. D. ZUGES MAX. 5400 KG handelt.
    Der Wagen wurde von einer Firma mal aufgelastet auf ein zGG von 2810 Kg.


    Der Zweitbesitzer hat aber im FZ-Schein nur noch ein zGG von 2600 Kg.
    Der Text ""Technisch ein Kombinationskraftwagen"
    und "ZUL. GES. GEW. D. ZUGES MAX. 5400 KG" steht weiterhin im FZ-Schein.


    Nun möchte ich den Wagen nächste Woche anmelden,
    und vorab würde ich gerne etwas darüber erfahren was das bedeutet.


    Was bedeutet das für die Versteuerung, und habe ich sonst welche Vor, oder Nachteile dadurch ?


    Gruß
    Fred

  • Das ist steuerlich bei Pkw egal.



    Lkw mit einem zul. Gesamtgewicht über 2,8t werden nach Gewicht versteuert. Vor ein paar Jahren gab es die Regelung, das so etwas auch für ein "Kombinationskraftwagen" gilt, das ist ein Auto, das man zum Transport von Personen und Gütern benutzen kann. Man hat dann schwere Pkw wie zB VW Bus T4 oder Geländewagen auf einen Wert über 2,8t aufgelastet. Somt kam eine Gewichtsbesteuerung von 173 EUR zu tragen, wogegen eine hUbraumsteuer oft das 2-4 fache und mehr kostet.


    Dem Staat gingen dadurch viele Steuern verloren und so hat man das gekippt. Heute ist das steuerlich egal, Du mußt bei einem Pkw die Hubraum Besteuerung zahlen (Bei Neufahrzeugen ab 2009 geht es nach CO2 Ausstoß)


    Also: "Mach Dir keinen Kopp"

  • Super Erklärung


    Schade, ich dachte da kann ich noch was sparen !


    Danke für die Info


    Gruß
    Fred