Hallo,
ich hatte mir ja einen neuen gebrauchten gekauft.
Bei den steht im FZ-Schein das es sich um ein "Technisch ein Kombinationskraftwagen"
und ZUL. GES. GEW. D. ZUGES MAX. 5400 KG handelt.
Der Wagen wurde von einer Firma mal aufgelastet auf ein zGG von 2810 Kg.
Der Zweitbesitzer hat aber im FZ-Schein nur noch ein zGG von 2600 Kg.
Der Text ""Technisch ein Kombinationskraftwagen"
und "ZUL. GES. GEW. D. ZUGES MAX. 5400 KG" steht weiterhin im FZ-Schein.
Nun möchte ich den Wagen nächste Woche anmelden,
und vorab würde ich gerne etwas darüber erfahren was das bedeutet.
Was bedeutet das für die Versteuerung, und habe ich sonst welche Vor, oder Nachteile dadurch ?
Gruß
Fred