18.03.2008:
Zitat von TheCommander:Alles anzeigenes wird immer schlimmer:
OLG Koblenz, Aktenzeichen: 10 U 56/06 – Urteil vom 26.02.2007
Eine Versicherung muss nicht zahlen, wenn ihr Veränderungen am Auto, die die Gefahr eines Unfalls erhöhen, nicht gemeldet wurden. Das geht aus einem von den Verkehrsanwälten (Arge Verkehrsrecht im DAV) veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Das Gericht hob mit seinem Urteil die Entscheidung eines Landgerichts auf und wies die Klage eines Fahrzeughalters gegen dessen Versicherung ab. Der Mann hatte sein Vollkasko versichertes Auto technisch verändert, dies aber nicht der Versicherung mitgeteilt. Als er das Auto seinem Sohn überließ, kam es zu einem tragischen Verkehrsunfall, bei dem ein Freund des Sohnes starb. Die Versicherung weigerte sich, den Totalschaden am Fahrzeug zu ersetzen, da sie über das Tuning nicht informiert worden war. Anders als das Landgericht (LG) sah das OLG diese Weigerung als berechtigt an. Dabei werteten es die Richter als unerheblich, ob das Tuning die direkte Ursache des Unfalls war. Ein getuntes Fahrzeug schaffe einen besonderen Anreiz, die zusätzlichen Möglichkeiten auch auszureizen. Daher müsse die Versicherung in jedem Fall über Veränderungen informiert werden.
OLG Koblenz: Keine Vollkasko bei aufgemotztem Auto
Das OLG Koblenz hatte sich mit der Frage zu befassen, ob getunte Autos Vollkaskoversicherungsschutz genießen. Der dortige Kläger hatte sein Auto erheblich aufgemotzt. Er hatte die Reifen, die Achsen und den Motor entsprechend getunt. Der Sohn hatte mit diesem Fahrzeug unter einen schweren Unfall, wobei ein Mitfahrer verstarb; beide hatten getrunken. Geld für den Fahrzeugschaden gibt es nicht von der Versicherung, entschieden die Richter. Die Richter sind der Auffassung, dass der Versicherungsschutz bereits dann entfällt, wenn das Auto getunt wird. Ob dasTuning unfallursächlich ist oder nicht, interessierte die Richter nicht. Denn nach der Entscheidung reicht es bereits aus, dass das Tuning insgesamt zu risikofreudigerem Fahren verleite. Die technischen Eingriffe hätten nur den Zweck, das Fahrzeug schneller zu machen. Nach dem Dafürhalten des Gerichts wirkt sich dies unmittelbar auf den Fahrer aus. Damit würde die Gefahr erhöht. Dies müsse aber die Vollkaskoversicherung nicht gegen sich gelten lassen.
Zitat von hecl2604:der war gut. aber so blöd wie das klingt mit der Versicherung.Von einem Kumpel von mir hat die gegnerische Vesicherung auch 10 Prozent seines Schaden abziehen wollen da von seinem Fahrzeug eine Betriebsgefahr ausgegangen wäre. Anzumerken ist allerdings das dem sein damaliges Auto ein ganz normales unumgebautes Coupe war. das einzige was dran war , ein DTM Endstück am Auspuff uund der Kühlergrill war lackiert. Er hat dann ordentlich Wirbel bei dieser Versicheruung gemacht und es wurde ohne jeglichen Komentar der Restbetrag überwiesen. Also denke ich mal das der Ton die Musik bei der Versicherung.
Zitat von Schoendorfer:Eine reine Frage der Lobbyisten....
Und Dirk, mit dem TÜV hat das gar nichts zu tun. Denn wenn die Umbaumaßnahmen nicht vom TÜV abgenommen worden währen, hätte das Auto eine erloschene ABE und dann hätte die Versicherung so oder so nicht zu bezahlen brauchen und der Vater hätte den Staatsanwalt noch auf dem Hals.
Kleiner Tipp für unseren Tom. nach diesem Gerichtsurteil müßte ja eigentlich beim Verkauf aller Tuningteile noch stehen, daß die Versicherung noch nach ein/anbau zu informieren ist.
Da kommen mir als loyaler deutscher Staatsbürger gleich noch die Idee ein Meldeformular für das Finanzamt beizulegen, weil, wer sowas kauft, bestimmt noch Geld für diverse Zusatzsteuern übrig hat. Denn die letzte Diätenerhöhung viel ja wohl eher lächerlich aus......
Gruß Thomas
Zitat von Svantevit:Alles anzeigen
Nö, weiß nicht, was du meinst! Es gibt ganz sicher Zubehör zum "aufmotzen", was auf jeden Fall gezahlt würde, in gewissen Bereichen (Multimedia/Navi) gibt es gewisse Wertgrenzen, über die hinaus die Gegenstände der Versicherung mitgeteilt werden müssen.
Da kann man nun auch diskutieren, wie man will, das bringt nicht viel, da es gewiss von Versicherung zu Versicherung auch noch Unterschiede gibt.
Um auf Nummer sicher zu gehen, hab ich mir schon vor einiger Zeit vorgenommen, allen zugekauften Krempel der Versicherung zu melden und mal schauen, was die dazu sagen.
Fakt ist aber auch: leistungssteigernde Maßnahmen ohne Gutachten/ TÜV-Eintrag bleiben im Fall der Fälle überaus fraglich. Aber dieses Risiko dürfte jedem Tuner absolut bewusst sein.
Zitat von Svantevit:
wolgaster: Wir hatten das Thema ja schon mal tangiert und von da hab ich ja Aufklärung dankenswerter Weise von dir.
Da ja doch ein Großteil bei der HUK24 versichert ist, hier mal ein Formular, welches Infos liefert und ggf. dann gleich zur Antragsstellung genutzt werden kann:
Antrag auf Versicherung von Fahrzeug- und Zubehörteilen/ Sonderausstattung
So, nun alles klar und statt Kopfzerbrechen lieber noch ein Blick zur "First Lady of France"....