Neues in Sachen Dashcams

  • Gericht erlaubt »Dashcam«-Aufnahmen als Beweismaterial


    "Das Stuttgarter Oberlandesgericht hält es für zulässig, Verkehrsteilnehmer aufgrund von Videoaufnahmen mit sogenannten Dashcams zu verurteilen. Der Einsatz solcher Kameras ist zwar aus Datenschutzgründen umstritten - es bestehe aber kein Verbot, auf diese Weise entstandenes Beweismaterial zu verwerten, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Dashcams werden in Privatfahrzeugen am Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe montiert, um das Verkehrsgeschehen aufzuzeichnen. (AZ: 4 Ss 543/15)"
    http://www.lto.de/recht/nachri…icht-bussgeld-straftaten/

  • Ich finde das eine gute Sache. Mein neuer Zweitwagen ist ein Citroen new C3.
    Der hat ab Werk eine Dashcam. Neben Spielerei hat die Kamera hat auch einen Nutzen im Falle eines Unfalls.


    Spiegel Online sagt folgendes dazu:


    "Die kleine Kamera hinter dem Innenspiegel des C3, die sogenannte Connected Cam. Während andere Hersteller diese Sonderausstattung für die Abstandsregelung oder zur Fußgängererkennung einsetzen, nutzt Citroën sie für Schnappschüsse oder Videos, die per Knopfdruck auf Facebook & Co. verbreitet werden können. Diese Anwendung erscheint zunächst sinnfrei und bewegt sich obendrein in einer juristischen Grauzone, weil der Einsatz sogenannter Dashcams in Deutschland umstritten ist. Stellt man die selbstgedrehten Videos in soziale Netzwerke und macht sie damit öffentlich, können andere Verkehrsteilnehmer, die darauf zu sehen sind, unter Umständen eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte geltend machen.
    Citroën führt die Betriebsgenehmigung für die Kamera auf die Verwendung einer speziellen App zurück, die man zum Herunterladen der Videos benötigt. Während man Fotos mit einem Knopf an der Kamera selbst auslösen und direkt ins Netz schicken kann, muss man für eine Videoaufnahme eine Auswahl von in 90 Sekunden getakteten Videosequenzen treffen, diese über eine WiFi-Verbindung auswählen und auf dem Telefon sichern. Andernfalls wird das Gefilmte automatisch überspielt.
    Nützlich können die Aufnahmen dann werden, wenn sie als Beweismaterial bei strittigen Unfällen dienen. Zwar müssen dazu bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, aber grundsätzlich ist das möglich. Und damit im Falle eines Crashs auch wirklich ein Video vorliegt, sichert die Technik des C3 ungefragt Situationen, die sie als kritisch einstuft. Diese erkennt sie anhand eines sogenannten Aufprallsensors - gespeichert werden dann automatisch die 30 Sekunden vor dem Signal und die 60 Sekunden danach."

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